Kanaleinmündungsabgabe, Kanalbenützungsgebühr

Kanaleinmündungsabgabe

Für den Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist grundsätzlich eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten; die Höhe ergibt sich als Produkt aus Berechnungsfläche und Einheitssatz. Die Berechnungsfläche setzt sich maßgeblich aus der größten, bebauten Fläche und den angeschlossenen Geschoßen zusammen.

Derzeit gelten folgende Einheitssätze für die Einmündungsabgabe:

§  Schmutzwasserkanal                    EUR 15,20 zzgl. 10% Umsatzsteuer;

§  Mischwasserkanal                          EUR 20,00 zzgl. 10% Umsatzsteuer;

§  Regenwasserkanal                         EUR 5,60 zzgl. 10% Umsatzsteuer.

 

Berechnungsfläche:

Die Hälfte der bebauten Fläche x Anzahl der angeschlossenen Geschosse (wobei immer ein Geschoss hinzukommt) zuzüglich 15% der unbebauten Fläche (höchstens jedoch 15% von 500m², das sind höchstens 75m²)

 

Kanalergänzungsabgabe (= durch Zu- oder Ausbau)

Wenn sich die Berechnungsfläche gegenüber dem ursprünglichen Bestand vergrößert ist eine Ergänzungsabgabe zu entrichten. Eine Änderung der Berechnungsfläche kann zum Beispiel durch einen Zubau bzw. einer Aufstockung bewirkt werden. Die Ergänzungsabgabe ergibt sich aus dem Differenzbetrag der Abgabe vor Änderung und der Abgabe nach der neuen Berechnung. Beide Abgaben sind jedoch immer mit dem zum Zeitpunkt der Neuberechnung geltenden Einheitssatz zu berechnen. Sollte sich die Berechnungsfläche verringern, führt dies allerdings zu keiner Rückzahlung von bereits entrichteten Kanaleinmündungsabgaben.


Kanalbenützungsgebühr 

Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten.

Berechnungsfläche:

Die Kanalbenützungsgebühren für Wohnhäuser setzen sich aus einem Produkt der Berechnungsfläche und dem derzeit gültigen Einheitssatz von 2,33 Euro zusammen. Dazu kommen noch 10 Prozent Umsatzsteuer. In der Berechnungsfläche werden alle an das Kanalnetz angeschlossenen Hausgeschoße berücksichtigt.

Für den Keller fallen im Normalfall keine Kosten an, außer er wird gewerblich genutzt.

Erhöhung: Wer auch seine Niederschlagswässer über ein öffentliches Kanalnetz ableitet, muss einen um 10 Prozent höheren Einheitssatz zahlen.

Der Einheitssatz beträgt
nur Schmutzwasser EUR 2,33 (+10% USt.)
mit Regenwasserzuschlag EUR 2,56 (+10% USt.)

Kanalabgabenordnung (276 KB) - .PDF

Zuständig