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Zumba (24.05.2013)
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Klasse L1e
Zweirädrige Kleinkrafträder (Motorfahrräder)
Klasse L2e
Dreirädrige Kleinkrafträder
Klasse L3e
Motorräder (Kleinmotorräder, Leichtmotorräder, "schwere" Motorräder)
Klasse L4e
Motorräder mit Beiwagen
Klasse L5e
Motordreiräder
Klasse L6e
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Klasse L7e
Vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG
Klasse M1
Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen
Klasse M2
Fahrzeuge für Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 5.000 kg
Klasse M3
Fahrzeuge für Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5.000 kg
Klasse N1
Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
Klasse N2
Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 12.000 kg
Klasse N3
Fahrzeuge für Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg
Klasse O1
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Klasse O2
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
Klasse O3
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 10.000 kg
Klasse O4
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 10.000 kg
Klasse R1
Anhänger, bei denen die Summe der technisch zulässigen Massen je Achse bis zu 1.500 kg beträgt
Klasse R2
Anhänger, bei denen die Summe der technisch zulässigen Massen je Achse mehr als 1.500 kg und bis zu 3.500 kg beträgt
Klasse R3
Anhänger, bei denen die Summe der technisch zulässigen Massen je Achse mehr als 3.500 kg und bis zu 21.000 kg beträgt
Klasse R4
Anhänger, bei denen die Summe der technisch zulässigen Massen je Achse mehr als 21.000 kg beträgt
Klasse T1
Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, einer Spurweite der der Fahrerin/dem Fahrer am nächsten liegenden Achse von mindestens 1.150 mm, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 1.000 mm
Klasse T2
Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, einer Mindestspurweite von weniger als 1.150 mm, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 600 mm. Beträgt der Quotient aus der Höhe des Schwerpunkts der Zugmaschine über dem Boden und der mittleren Mindestspurweite der Achsen jedoch mehr als 0,90, so ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.
Klasse T3
Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und einer Leermasse in fahrbereitem Zustand bis 600 kg
Klasse T4
Zugmaschinen auf Rädern mit besonderer Zweckbestimmung mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h
Klasse T5
Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h
Klasse C1
Zugmaschinen auf Gleisketten mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, einer Spurweite der der Fahrerin/dem Fahrer am nächsten liegenden Achse von mindestens 1.150 mm, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 1.000 mm
Klasse C2
Zugmaschinen auf Gleisketten mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h, einer Mindestspurweite von weniger als 1.150 mm, einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 600 mm. Beträgt der Quotient aus der Höhe des Schwerpunkts der Zugmaschine über dem Boden und der mittleren Mindestspurweite der Achsen jedoch mehr als 0,90, so ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.
Klasse C3
Zugmaschinen auf Gleisketten mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und einer Leermasse in fahrbereitem Zustand bis 600 kg
Klasse C4
Zugmaschinen auf Gleisketten mit besonderer Zweckbestimmung mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h
Klasse C5
Zugmaschinen auf Gleisketten mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h
§ 3 Kraftfahrgesetz (KFG)
Quelle: HELP.gv.at
21.05.2013wolkig10°C bis 20°CWIND 7,9 KM/H
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