Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden.

Zuständig


Conny Mortinger
Kontaktdaten von Conny Mortinger
NameConny Mortinger
AdresseKirchengasse 5
2111 Harmannsdorf
Telefon+43 2264 7500 - 15
Faxnummer+43 2264 7500 - 16
E-Mail (offiziell)buergerservice@harmannsdorf.gv.at
E-Mail (persönlich)cornelia.mortinger@harmannsdorf.gv.at