Projekte

Hier finden Sie einen Überblick über aktuelle Projekte in der Marktgemeinde Harmannsdorf:


Radrouten

Gesamtkonzept

Zusammen mit Fachexpertinnen und Fachexperten sowie Bürgerinnen und Bürgern (im Jahr 2023 gab es einen Informations- und Diskussionsabend im Gasthaus Steinacker) wurde ein Radroutenkonzept entwickelt, welches in mehreren Bauabschnitten realisiert werden soll. Ziel des Radroutennetzes ist es, dass einerseits alle Ortschaften miteinander verbunden werden und anderseits Anbindungen nach Korneuburg sowie Großrußbach geschaffen werden. Alle Radrouten, Radwege sowie Rad– und Gehwege werden RVS (Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau) konform ausgeführt.

Dokumente:

Bauabschnitt 1

Anfang September startet die Umsetzung des ersten Bauabschnittes des Radroutennetzes.

Was beinhaltet der Bauabschnitt 1?

  • Errichtung eines Geh– und Radweges entlang der L1111 (Bahnstraße) vom Kreisverkehr zum Schulzentrum
  • Befestigung des Wirtschaftswegs von der neuen Wirtschaftsbrücke über die B6 zum Betriebsgebiet Rückersdorf
  • Befestigung des Wirtschaftswegs vom Hof der Familie Paul zum Wirtschaftsweg zwischen Mollmannsdorf und dem Betriebsgebiet Rückersdorf
  • Befestigung des Wirtschaftswegs zwischen der Kleinrötzer Allee und des Kreisverkehrs der B6-Umfahrung
  • Befestigung eines Wirtschaftsweges zur Gemeindegrenze nach Stetten

Projektkosten:

Die Gesamtkosten betragen € 540.000,--. 70% der Projektkosten werden durch das Land Niederösterreich gefördert. Ohne diesen hohen Fördersatz wäre eine Umsetzung des Projektes nicht möglich.

Ist mit Einschränkungen während dem Bau zu rechnen?

Ja, es ist mit folgenden Einschränkungen zu rechnen:

  • Totalsperre des bestehenden Gehweges entlang der Bahnstraße von Anfang September bis Anfang Oktober
  • Totalsperre der Güterwege im Bereich des neuen Wirtschaftsbrücke Anfang Oktober für 3 Tage
  • Totalsperre des Güterwegs von der Seebarner Brücke zur Gemeindegrenze nach Stetten

Wie soll die Anbindung nach Korneuburg erfolgen?

Für die Errichtung eines Verbindungsweges mit einer Länge von ca. 400m zwischen Harmannsdorf und Stetten ist eine Arbeitsgemeinschaft zu gründen. Aktuell wird an der Projekteinreichung gearbeitet. Durch diese Anbindung gelangt man in weiterer Folge auch entlang des Donaugrabens nach Korneuburg.

Dokumente:

Sportanlage Obergänserndorf

Ausgangssituation

Der Vorstand des Sportvereins Obergänserndorf ist in den letzten Jahrzehnten schon mehrfach mit der Bitte um Unterstützung beim Ausbau seiner Infrastruktur an die Marktgemeinde Harmannsdorf herangetreten. Aktuell verfügt die TSU NEUMED Obergänserndorf über ein Hauptspielfeld auf Gemeindegrund und einen „halben Trainingsplatz“ auf gemietetem Fremdgrund. Insbesondere die Qualität des Trainingsplatzes ist für die in den letzten Jahren erfolgreiche und stark wachsende Nachwuchsarbeit des Sportvereins nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechend.

Um diese Situation zu verbessern wurde zunächst intensiv nach einer Lösung am bestehenden Standort gesucht, die jedoch vor allem aufgrund fehlender Grundflächen nicht möglich ist. In weiterer Folge wurde ein Prozess zur Standortfindung gestartet. Hierbei wurde auch über den Standort Obergänserndorf hinaus nachgedacht. Am Ende sind zwei Varianten übriggeblieben, welche der Vorstand des Sportvereins, Gemeindevertreter und Experten im Zuge einer Generalversammlung des Sportvereins präsentiert haben. In einer Abstimmung hat sich die Generalversammlung dann für den Standort in Obergänserndorf – südlich der Eichbergsiedlung – ausgesprochen.

Ziel der Marktgemeinde Harmannsdorf war und ist es stets den Sportverein Obergänserndorf –  so wie alle Vereine in der Gemeinde – bestmöglich bei seiner Arbeit für eine lebenswerte Gemeinde zu unterstützen. Im Zuge der Standortfindung wurde immer darauf geachtet einen vom Siedlungsgebiet möglichst weit entfernten Standort zu finden, um Konflikte mit Anrainern bestmöglich zu vermeiden. Eine Platzierung „mitten im Nichts“ ist heute allerdings nicht mehr im Sinne des NÖ Raumordnungsgesetz.

Geplante Änderung der Flächenwidmung

In der Gemeinderatssitzung am 27. Jänner 2026 wurde beschlossen, dass eine Änderung der Flächenwidmung außerhalb des Siedlungsgebiets südlich der Eichbergsiedlung von Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf) zu Grünland-Sportstätte-Fußball (Gspo-Fußball) erfolgen soll. Dies wurde nicht still und heimlich abgewickelt, wie es von manchen Personen fälschlicherweise kolportiert wird. Die betreffende 27. Änderung der Flächenwidmung ist vom 24.09.2025 bis zum 05.11.2025 sechs Wochen lang öffentlich aufgelegen. Zudem standen alle Unterlagen auf der Webseite der Marktgemeinde Harmannsdorf zum Download zur Verfügung. In dieser Zeit wäre jedermann berechtigt gewesen eine Stellungnahme abzugeben, die verpflichtend in einer Sitzung des Gemeinderats hätte behandelt werden müssen. In Summe wurden im Verfahren bei knapp 40 Änderungspunkten 20 Stellungnahmen eingebracht. Es wurde auch von allen zuständigen Behörden bestätigt, dass das Verfahren ordnungsgemäß und korrekt im Sinne des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 abgewickelt wurde.

 eine Karte mit roten Linien und Zahlen

Informationsveranstaltung

Ursprünglich war am Dienstag, den 26. Mai 2026 eine Informationsveranstaltung für die Bewohnerinnen und Bewohner des südlichen Teils der Eichbergsiedlung geplant. Aufgrund der letzten Entwicklungen rund um dieses Thema wurde diese Informationsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Bei der Veranstaltung gaben ein Ziviltechniker für Raumplanung und ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt für NÖ Raum- und Bauordnungsrecht als Experten Auskunft. Ein Ziviltechniker für Lärmtechnik ist leider am Tag der Veranstaltung gesundheitlich ausgefallen. Seine Präsentation wurde dennoch präsentiert.

Präsentationen:

In der weiteren Planung sollen alle Interessen der Anrainerinnen und Anrainer bestmöglich berücksichtigt werden. Es soll zudem eine weitere Veranstaltung stattfinden. Nun wird versucht, dass alle Anmerkungen in einen Planungsvorschlag eingearbeitet werden.

Zeitlicher Ablauf (Zeithorizont: 5-10 Jahre)

  1. Abschluss von Vorverträgen
  2. Änderung der Flächenwidmung
  3. Grundtäusche und –transaktionen durchführen (erst nach rechtskräftiger Widmung möglich)
  4. Umsetzung der Detailplanung
  5. Erstellung eines Finanzierungskonzepts
  6. Baubewilligungsverfahren

Finanzierung

Es liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch kein konkretes Finanzierungskonzept vor, da es sich um ein mittelfristiges Vorhaben, wie bereits oben erwähnt, handelt. Die Grundstücke sollen durch Verkäufe von Gemeindeäckern und Tauschgeschäften mit Gemeindeäckern angeschafft werden. Darüber hinaus kann das bestehende Bauland in weiterer Folge am Sportplatz verwertet werden.

Dokumente