Ausgangssituation
Der Vorstand des Sportvereins Obergänserndorf ist in den letzten Jahrzehnten schon mehrfach mit der Bitte um Unterstützung beim Ausbau seiner Infrastruktur an die Marktgemeinde Harmannsdorf herangetreten. Aktuell verfügt die TSU NEUMED Obergänserndorf über ein Hauptspielfeld auf Gemeindegrund und einen „halben Trainingsplatz“ auf gemietetem Fremdgrund. Insbesondere die Qualität des Trainingsplatzes ist für die in den letzten Jahren erfolgreiche und stark wachsende Nachwuchsarbeit des Sportvereins nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechend.
Um diese Situation zu verbessern wurde zunächst intensiv nach einer Lösung am bestehenden Standort gesucht, die jedoch vor allem aufgrund fehlender Grundflächen nicht möglich ist. In weiterer Folge wurde ein Prozess zur Standortfindung gestartet. Hierbei wurde auch über den Standort Obergänserndorf hinaus nachgedacht. Am Ende sind zwei Varianten übriggeblieben, welche der Vorstand des Sportvereins, Gemeindevertreter und Experten im Zuge einer Generalversammlung des Sportvereins präsentiert haben. In einer Abstimmung hat sich die Generalversammlung dann für den Standort in Obergänserndorf – südlich der Eichbergsiedlung – ausgesprochen.
Ziel der Marktgemeinde Harmannsdorf war und ist es stets den Sportverein Obergänserndorf – so wie alle Vereine in der Gemeinde – bestmöglich bei seiner Arbeit für eine lebenswerte Gemeinde zu unterstützen. Im Zuge der Standortfindung wurde immer darauf geachtet einen vom Siedlungsgebiet möglichst weit entfernten Standort zu finden, um Konflikte mit Anrainern bestmöglich zu vermeiden. Eine Platzierung „mitten im Nichts“ ist heute allerdings nicht mehr im Sinne des NÖ Raumordnungsgesetz.
Geplante Änderung der Flächenwidmung
In der Gemeinderatssitzung am 27. Jänner 2026 wurde beschlossen, dass eine Änderung der Flächenwidmung außerhalb des Siedlungsgebiets südlich der Eichbergsiedlung von Grünland-Land- und Forstwirtschaft (Glf) zu Grünland-Sportstätte-Fußball (Gspo-Fußball) erfolgen soll. Dies wurde nicht still und heimlich abgewickelt, wie es von manchen Personen fälschlicherweise kolportiert wird. Die betreffende 27. Änderung der Flächenwidmung ist vom 24.09.2025 bis zum 05.11.2025 sechs Wochen lang öffentlich aufgelegen. Zudem standen alle Unterlagen auf der Webseite der Marktgemeinde Harmannsdorf zum Download zur Verfügung. In dieser Zeit wäre jedermann berechtigt gewesen eine Stellungnahme abzugeben, die verpflichtend in einer Sitzung des Gemeinderats hätte behandelt werden müssen. In Summe wurden im Verfahren bei knapp 40 Änderungspunkten 20 Stellungnahmen eingebracht. Es wurde auch von allen zuständigen Behörden bestätigt, dass das Verfahren ordnungsgemäß und korrekt im Sinne des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 abgewickelt wurde.

Informationsveranstaltung
Ursprünglich war am Dienstag, den 26. Mai 2026 eine Informationsveranstaltung für die Bewohnerinnen und Bewohner des südlichen Teils der Eichbergsiedlung geplant. Aufgrund der letzten Entwicklungen rund um dieses Thema wurde diese Informationsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Bei der Veranstaltung gaben ein Ziviltechniker für Raumplanung und ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt für NÖ Raum- und Bauordnungsrecht als Experten Auskunft. Ein Ziviltechniker für Lärmtechnik ist leider am Tag der Veranstaltung gesundheitlich ausgefallen. Seine Präsentation wurde dennoch präsentiert.
Präsentationen:
In der weiteren Planung sollen alle Interessen der Anrainerinnen und Anrainer bestmöglich berücksichtigt werden. Es soll zudem eine weitere Veranstaltung stattfinden. Nun wird versucht, dass alle Anmerkungen in einen Planungsvorschlag eingearbeitet werden.
Zeitlicher Ablauf (Zeithorizont: 5-10 Jahre)
- Abschluss von Vorverträgen
- Änderung der Flächenwidmung
- Grundtäusche und –transaktionen durchführen (erst nach rechtskräftiger Widmung möglich)
- Umsetzung der Detailplanung
- Erstellung eines Finanzierungskonzepts
- Baubewilligungsverfahren
Finanzierung
Es liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch kein konkretes Finanzierungskonzept vor, da es sich um ein mittelfristiges Vorhaben, wie bereits oben erwähnt, handelt. Die Grundstücke sollen durch Verkäufe von Gemeindeäckern und Tauschgeschäften mit Gemeindeäckern angeschafft werden. Darüber hinaus kann das bestehende Bauland in weiterer Folge am Sportplatz verwertet werden.
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