Information zur Zustellung von Quartalsvorschreibungen und Gemeindebescheiden

elektronische zustellung

Die Gemeinde leitet

  • Quartalsvorschreibungen und
  • Bescheide für
  • Abfallwirtschaftsgebühr und Abfallwirtschaftsabgabe,
  • Kanalbenützungsgebühr,
  • Grundsteuer

an eine externe Firma zur Zustellung weiter.


Wie erfolgt die Zustellung?

  • Per Brief: an die Anschrift des Hauptsteuerpflichtigen
  • Elektronisch über ID Austria: die ID Austria greift automatisch auf die Daten des Hauptsteuerpflichtigen zu. Wer die elektronische Zustellung (eZustellung) aktiviert hat, erhält alle behördlichen Dokumente ausschließlich elektronisch. Die elektronische Bereitstellung gilt als rechtliche Zustellung. Ein Versand per Post ist dann nicht möglich.
  • Per E-Mail: durch Angabe einer E-Mail-Adresse durch die steuerpflichtige Person bei der Marktgemeinde Harmannsdorf. Haben Sie jedoch die Zustellung über die ID Austria aktiviert, wird das Dokument automatisch an die dort hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt.

Wenn Sie keine elektronische Zustellung (eZustellung) über die ID Austria möchten, müssen Sie sich von der Registrierung abmelden. Durchführung seitens der Gemeinde NICHT möglich!

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

Wichtiger Hinweis: Ihre ID Austria bleibt weiterhin aktiv, aber alle behördlichen Dokumente werden danach wieder per Post zugestellt.

Wenn Sie die elektronische Zustellung (eZustellung) über die ID Austria weiterhin nutzen möchten, beachten Sie bitte die Termine für die Quartalsvorschreibung:

  • 1. Quartal: Zustellung ab 21. Jänner bis Ende Jänner – Fälligkeit: 15.Februar
  • 2. Quartal: Zustellung ab 21. April bis Ende April – Fälligkeit: 15. Mai
  • 3. Quartal: Zustellung ab 21. Juli bis Ende Juli –  Fälligkeit: 15. August
  • 4. Quartal: Zustellung ab 21. Oktober bis Ende Oktober – Fälligkeit: 15.November

21.01.2026