Aufschließungsabgabe

Gemäß Verordnung des Gemeinderates vom 10.09.2024 beträgt der Einheitssatz

mit Wirksamkeit per 1. Jänner 2025     EUR 825,00
mit Wirksamkeit per 1. Jänner 2026     EUR 850,00
mit Wirksamkeit per 1. Jänner 2027     EUR 875,00 


Aufschließungsgebühr ist die Wurzel aus der Grundstücksfläche x dem Einheitssatz x der Bauklasse
(Bauklasse II x 1,25)

Die Aufschließungsabgabe beinhaltet den aliquoten Anteil für Straßenbeleuchtung, befestigte (staubfreie) Straße, Gehsteig bzw. Vorgartenbereich sowie Oberflächenflächenentwässerung.

NICHT ENTHALTEN ist der Kanalanschluss, Wasseranschluss, Strom oder sonstige Anschlüsse. 


Zuständig