Aufschließungsabgabe

Gemäß Verordnung des Gemeinderates vom 23.11.2021 beträgt der Einheitssatz

mit Wirksamkeit per 1. Jänner 2022     EUR 700,00
mit Wirksamkeit per 1. Jänner 2023     EUR 725,00
mit Wirksamkeit per 1. Jänner 2024     EUR 750,00 


Aufschließungsgebühr ist die Wurzel aus der Grundstücksfläche x dem Einheitssatz x der Bauklasse
(Bauklasse II x 1,25)

Die Aufschließungsabgabe beinhaltet den aliquoten Anteil für Straßenbeleuchtung, befestigte (staubfreie) Straße, Gehsteig bzw. Vorgartenbereich sowie Oberflächenflächenentwässerung.

NICHT ENTHALTEN ist der Kanalanschluss, Wasseranschluss, Strom oder sonstige Anschlüsse. 


Zuständig