Hundeabgabe und Hundemarke

  CHIPPEN"-KENNZEICHNUNG UND REGISTRIERUNG VON HUNDEN  

  Ende der Übergangsfrist mit 31.12.2009  

   

 Durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes müssen seit 30. Juni 2008 alle Hunde mittels Mikrochip gekennzeichnet werden. 

   

 Welpen, die nach dem 30. Juni 2008 geboren werden, müssen daher spätestens mit einem Alter von drei Monate, jedenfalls vor der ersten Weitergabe gechippt werden.  

    

  Kennzeichnung und Meldung von Hunden, die vor dem 30. Juni 2008 geboren sind:    

 Zu diesem Zeitpunkt noch nicht mittels Mikrochip gekennzeichnete Hunde sind bis zum 31. Dezember 2009 zu kennzeichnen und zu melden. Bei bereits gekennzeichneten Hunden ist dafür Sorge zu tragen, dass diese bis spätestens 31. Dezember 2009 gemeldet werden.  

    

  Meldung der Kennzeichnung    

 Jeder Halter von Hunden ist verpflichtet, sein Tier innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, der Einreise nach Österreich oder der Weitergabe zu melden. Die Eingabe der Meldung erfolgt: 

  ab sofort:   im Auftrag des Halters durch den Tierarzt, der die Kennzeichnung oder Impfung vornimmt; 

  zusätzliche Möglichkeiten:  

  ab Jänner 2010:   nach Meldung der Daten durch den Halter an die Behörde durch diese (Gebühren und Abgaben werden eingehoben); 

  ab Sommer 2010:   über ein elektronisches Portal vom Halter selbst (mittels eines qualifizierten Zertifikates, z. B Bürgerkarte); 

 bei Bedarf auch durch sonstige Meldestellen, die von der Behörde dazu ermächtigt werden; 

    

  Welche Daten werden gespeichert ?    

  Daten des Halters:   Name, Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises, Zustelladresse, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Datum der Aufnahme der Haltung, Datum der Abgabe und neuer Halter oder der Tod des Tieres.  

    

  Tierbezogene Daten:   Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum (zumindest Jahr), Chipnummer, Geburtsland.  

    

  Was bringt die Kennzeichnung mit dem Mikrochip ?    

 Mit dieser Kennzeichnung soll es möglich sein, herrenlos aufgefundene Hunde rasch zu identifizieren und deren Besitzer ausfindig zu machen.  

    

  Informationen zur Kennzeichnung    

 Der etwa reiskorngroße Mikrochip, auf dem eine 15-stellige Identifikationsnummer gespeichert ist, wird dem Tier von einem Tierarzt injiziert. Der Eingriff ist nicht schmerzhafter als eine Impfung. Mit Hilfe eines Lesegeräts wird der Mikrochip durch elektromagnetische Wellen aktiviert, und es kann so die Chipnummer, ein weltweit nur einmal vergebener Identifikationscode, einfach abgelesen und der Tierbesitzer über die registrierten Daten gefunden werden.  

Zuständig


Elisabeth Koll
Kontaktdaten von Elisabeth Koll
NameElisabeth Koll
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2111 Harmannsdorf
Telefon+43 2264 7500 - 22
Faxnummer+43 2264 7500 - 16
E-Mail (offiziell)buchhaltung@harmannsdorf.gv.at
E-Mail (persönlich)elisabeth.koll@harmannsdorf.gv.at