Straßenbau (Pflasterungs- und Asphaltierungsarbeiten auf öffentlichen Gut)

Bis 31.12.2022:

Die Gemeinde gewährt bei Pflasterungs- und Asphaltierungsarbeiten auf öffentlichem Gut vor Ihrer Liegenschaft einen Kostenzuschuss von Euro 30,-- pro m², jedoch max. Euro 1.000,--

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

    -    vor Beginn der Pflasterungsarbeiten muss die Zustimmung der Gemeinde eingeholt werden
    -    eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich

Ab 01.01.2023:

Für die von den Liegenschaftseigentümern - nach Rücksprache mit der Gemeinde - selbst organisierte Asphaltierung bzw. Pflasterung von Hauseinfahrten und KFZ-Abstellplätzen auf öffentlichem Gut, wird seitens der Gemeinde ein Beitrag von:

Dafür gilt: Hauseinfahrt 6m x 2,5m = 15m² Hauszugang 2m x 2,5m = 5m² Stellfläche 6m x 2,5m = 15m² Gesamtförderfläche max. 35m²

€ 40,-- pro Quadratmeter (max. € 1.400,--) beigesteuert.

Hinweis: Die Auszahlung durch die Marktgemeinde findet nach Vorhandensein der Mittel und quartalsweise statt.

Formulare