Sportförderung (Fußball und Tennis)

Ab 01.01.2023:

FUSSBALL

  • Spielbetrieb abhängig von der Spielklasse: € 2.000,-- bis € 4.000,--
    • Ausgangsbetrag: € 2.000,-- (2. Klasse); Für jede höhere Spielklasse wird die Förderung um € 500,-- erhöht.
    • Höchstbetrag: € 4.000,--
  • Pro Jugendmannschaft: € 600,--
  • Investitionskosten gesondert (max. 1/3)

TENNIS

  • Spielbetrieb abhängig von der Anzahl der Meisterschaftsmanschaften € 2.000,-- bis € 3.500,--
    • Ausgangsbetrag: € 2.000,-- (1 Mannschaft in der allgemeinen Klasse); Für jede weitere Meisterschaftsmannschaft wird die Förderung um € 500,-- erhöht.
    • Höchstbetrag: € 3.500,--
  • Pro Jugendmannschaft € 600,--
  • Investitionskosten gesondert (bis max. 1/3)

Auszahlungsmodalitäten bei Investitionen:

  • 1/3 bei Beginn der Investitionen
  • 2/3 nach Abrechnung und Vorlage der Rechnungen

Dem Ansuchen bei Investitionen ist eine Projektbeschreibung mit Kostenvoranschlägen beizulegen.