Wasseranschlussabgabe, Wasserbezugs- u. bereitstellungsgebühr

Wasseranschlussabgabe

Die Wasseranschlussabgabe ist eine einmalig zu zahlende Gebühr, die beim erstmaligen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung fällig wird.

Berechnungsfläche:

Die Hälfte der bebauten Fläche x Anzahl der angeschlossenen Geschosse (wobei immer ein Geschoss hinzukommt) zuzüglich 15% der unbebauten Fläche (höchstens jedoch 15% von 500m², das sind höchstens 75m²).

Höhe der Abgabe: EUR 8,30 pro Quadratmeter x Berechnungsfläche (+10% USt.)

 

Ergänzungsabgabe (= durch Zu- oder Ausbau)

Bei einer späteren Änderung der Berechnungsgrundlagen (durch Zubau, Aufstockung, ..) ist eine Ergänzungsabgabe zu der bereits entrichteten Wasseranschlussabgabe zu bezahlen, wenn sich durch diese Änderung gegenüber dem ursprünglichen Bestand eine höhere Abgabe ergibt. Beide Abgaben sind jedoch immer mit dem zum Zeitpunkt der Neuberechnung geltenden Einheitssatz zu berechnen.

 

 

Wasserbezugs- und -bereitstellungsgebühr

 

·         Wasserbezugsgebühr:

Für den Wasserbezug aus der Gemeindewasserleitung ist eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten.

Für den Wasserbezug aus der Gemeindewasserleitung ist eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten, welche aufgrund des bei jedem Hausanschluss eingebauten Wassermesser ermittelt wird.

Diese wird mittels Akonto im Voraus bei den ersten 3 Quartalsvorschreibungen vorgeschrieben. Die Ablesung erfolgt jährlich mit Stichtag 30. September. Die Wasserendabrechnung erfolgt im 4. Quartal. Bei Nichtablesung wird das bisherige Akonto weiterverrechnet.

Höhe der Abgabe: Tarif für 1m³ Wasser EUR 2,40 (+10% USt.)

 

·         Bereitstellungsgebühr:

Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Die Kosten hängen von der Größe und Durchflussmenge des Wasserzählers ab.

Wasserabgabenordnung, ab 01.10.2025 (164 KB) - .PDF

Zuständig