Wassernutzung

Ab 01.01.2023:

Errichtung eines Brauchwasserbrunnens bzw. einer Regenwassernutzungsanlage

Für die Errichtung eines Brunnens außer- bzw. innerhalb des Hauses oder einer Regenwassernutzungsanlage (Zisterne), dessen/deren Wasser in einem zusätzlichen nicht mit dem Trinkwassersystem verbundenen Leitungssystem für die Wäsche, Toilettenspülung, zur Beregnung der Gartenflächen und ähnliches verwendet werden kann, kann ein Zuschuss von bis zu 10 % der Gesamtkosten, max. € 200,--, zuerkannt werden.

Hinweis: Die Auszahlung durch die Marktgemeinde findet nach Vorhandensein der Mittel und quartalsweise statt.

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