Wirtschaftsförderungen

Lehrlingsförderung

Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, erhalten über Antrag (jährlich erforderlich) die Kommunalsteuer für den Lehrling und den Ausbildner rückerstattet.

Betriebsneuansiedlungen und -erweiterungen

Betriebe, die ein Betriebsgrundstück erwerben und binnen 3 Jahren einen kommunalsteuerpflichtigen Betrieb errichtet, bzw. angesiedelt haben, erhalten über Antrag 25% der Aufschließungskosten als Betriebsansiedlungsförderung (Wirtschaftsförderung) rückerstattet.

Bei baulichen Betriebserweiterungen – wo ergänzende Aufschließungsabgaben fällig werden – und dadurch mehr Mitarbeiter eingestellt werden, soll ebenfalls über Antrag 25% der Abgabe refundiert werden.

Einmalige Betriebsförderung auf Basis der Kommunalsteuer

  • bis 9 Mitarbeiter 7,5%
  • ab 10 Mitarbeiter 10%
  • ab 20 Mitarbeiter 15%
  • ab 40 Mitarbeiter 20%
  • ab 60 Mitarbeiter 25%
  • ab 100 Mitarbeiter 30%

Um den Wirtschaftsstandort Harmannsdorf attraktiv zu gestalten, soll eine geeignete Wirtschaftsförderung für Betriebe geschaffen werden. Es ist daher oberstes Gebot, im Betriebsgebiet keine Lagerhallen ohne Personal, sondern Betriebe mit viel Personal anzusiedeln. Ein solcher Betrieb, kann nach drei Jahren Kommunalsteuerzahlung, um Wirtschaftsförderung ansuchen.

Berechnung:

Basis = Durchschnitt der Kommunalsteuer der letzten 3 Kalenderjahre x Prozentsatz (siehe Mitarbeitergröße) = Wirtschaftsförderung

Es muss mindestens schon drei volle Jahre Kommunalsteuer bezahlt worden sein.